Sportpolitik
Der Sport leistet einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Das Portfolio des Sports ist dabei überaus vielfältig. Sport und Spiel kennen keine vorgefertigten Denkmuster oder gesellschaftlichen Zwänge. Nirgendwo ist Integration und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen einfacher und unbeschwerter möglich. Neben körperlichem Training wird durch die Vermittlung und Festigung von Werten auch die geistige Belastbarkeit trainiert und gefördert. Die durch Sport erworbenen Kompetenzen wie Fair-Play, Teamgeist und ein gesundes Ringen miteinander sind auf weite Teile des alltäglichen Lebens ohne Einschränkung übertrag- und anwendbar.
Die Wahrnehmung der hieraus erwachsenden Rechte und Verpflichtungen kommt dabei in erster Linie dem Sport selbst und seiner ihn tragenden Einrichtungen zu. Sportpolitische Verantwortung und das Formulieren eines validen Rechtsrahmens sind zentrale Aspekte des originären Selbstverwaltungsrechts des Sports und damit vor allen Dingen die Aufgabe der Verbände, der Ligen und Vereine. Gleichwohl darf sich der Gesetzgeber dort, wo ein politisches Leitbild notwendig wird, seiner Verantwortung zur Schaffung eindeutiger Regelungen nicht entziehen. Staatliches Engagement ist deshalb insbesondere in den Bereichen Dopingbekämpfung, Finanzierung des gemeinnützigen Sports und Förderung dualer Karrieren sowie bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen unumgänglich.

