Gisela Piltz - Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Meine Themen

Innenpolitik

Innenpolitik ist Verfassungspolitik. Deshalb wird der Innenausschuss auch Verfassungsausschuss genannt. Die Achtung der Werte unserer Verfassung, der Schutz der grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte, die Bewahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind für die FDP die Basis einer freien und friedlichen Gesellschaft. Innenpolitik ist daher eine zentrale Säule für die Bürgerrechtsfraktion FDP.
Während unter den Vorgängerregierungen von CDU und SPD wie auch schon von SPD und Grünen ein beispielloser Abbau von Bürgerrechten stattgefunden hat, setzt sich die FDP in der schwarz-gelben Koalition für eine bürgerrechtsorientierte, verhältnismäßig sowie an der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit ausgerichtete Politik ein.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Wahlperiode heißt es daher: „Wir bekennen uns zur Freiheit, zur Freiheit in Verantwortung und Sicherheit. Der Staat hat die Aufgabe, die unveräußerlichen Freiheiten jedes Einzelnen durch politische, rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen umfassend zur Geltung zu bringen. Zugleich hat er mit seinem Gewaltmonopol Frieden und Sicherheit zu gewährleisten. Dabei ist er rechtsstaatlichen Bindungen unterworfen, zu denen das Verbot unangemessener Grundrechtseingriffe zählt. Diese Prinzipien verwirklichen wir im Rahmen unserer föderalen Sicherheitsarchitektur. Dabei hat die konsequente Anwendung geltenden Rechts, eine gute Ausstattung der Sicherheitsbehörden und die Beseitigung von Vollzugsdefiziten immer Vorrang vor der Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse.“

Die Liberalen im Bundestag sowie in der Bundesregierung setzen sich daher gemeinsam für eine Innenpolitik ein, die konkrete Gefahren mit verhältnismäßigen Mitteln bekämpft, statt – wie in der Vergangenheit – alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt. Die Aufgabe des Staates muss es sein, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und ihre Freiheiten zu achten. Selbstverständlich muss es zugleich Aufgabe des Staates sein, die Menschen davor zu schützen, dass ihre grundgesetzlich garantierten Rechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Eigentum von Kriminellen oder Terroristen verletzt werden.

So muss natürlich die Polizei Verbrecher, Kriminelle und Straftäter verfolgen. Und selbstverständlich müssen Gesetzesbrecher auch verurteilt werden, wenn ein Gericht ihre Schuld festgestellt hat. Aber es darf nicht sein, dass Menschen, die sich an Recht und Gesetz halten, keine Privatsphäre mehr haben, weil der Staat jedem mit Misstrauen begegnet. Im Gegenteil: Jeder, der sich nichts zu Schulden kommen lässt, hat erst einmal Anspruch darauf, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen Urteilen, die auch von Liberalen erstritten wurden, immer wieder betont, dass ein „gläserner Bürger“ mit den Grundprinzipien unserer Verfassung nicht vereinbar ist.
Wir Liberalen kämpfen daher für Sicherheitsgesetze, die einen effektiven Schutz vor Verbrechen bieten. Allerdings darf der Sicherheitsgedanke nicht so weit führen, dass die Grundrechte aller auf Vorrat eingeschränkt werden und sich Eingriffe nicht mehr an der Abwehr konkreter Gefahren orientieren. Vielmehr muss jede Regelung verhältnismäßig sein, also zwischen dem potentiellen Gewinn an Sicherheit und dem damit einhergehenden Verlust an Freiheit genau abwägen. Für Liberale gilt bei der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit: Im Zweifel für die Freiheit!

Statt auf immer neue und weitergehende Gesetze baut die FDP auf eine verbesserte Durchsetzung der bestehenden Normen. Statt auf Gesetzesaktionismus setzt die FDP auf die Beseitigung von Vollzugsdefiziten sowie eine optimale personelle, technische und finanzielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden.

Zugleich aber will die FDP die klare Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit beibehalten. Die Bundeswehr dient in erster Linie der Landesverteidigung. Natürlich ist es hilfreich, wenn Soldaten in Katastrophenfällen zur Unterstützung der zuständigen Stellen auch innerhalb Deutschlands eingesetzt werden, um beispielsweise bei Überschwemmungen den Menschen zu helfen. Die Bundeswehr aber gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, wäre ein klarer Verfassungsbruch. Der Staat kann und darf sich nicht anmaßen, durch Gesetz zu entscheiden, welches Leben mehr wert ist, wenn ein vollbesetztes Passagierflugzeug entführt wurde und als Waffe gegen zivile Ziele wie beispielsweise Hochhäuser eingesetzt werden soll.

Die Innenpolitik beschäftigt sich jedoch nicht nur mit der Inneren Sicherheit, sondern auch mit Datenschutz, Beamtenrecht und öffentlichem Dienst, Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts, Kommunalpolitik, der Verwaltung oder der Demokratie und den Entscheidungsrechten der Bürgerinnen und Bürger. Die FDP stellt sich den vielfältigen Herausforderungen der Innenpolitik stets mit dem Grundgesetz in der Hand: Richtschnur der Gesetzgebung muss immer die Wahrung der größtmöglichen Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger sein.

Halbzeitbilanz

 

Koalitionsvertrag


 

Tschüss Wehrpflicht!


 

Deutschlandprogramm