Haushaltspolitik
Das Budgetrecht des Parlaments ist eines der wichtigsten Rechte des Parlamentes, um die Regierung zu kontrollieren und ihr Vorgaben zu machen.
Als stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss bin ich für meine Fraktion für den Haushalt des Bundesinnenministers verantwortlich. Der Haushaltsplan wird einmal jährlich beschlossen. Mit ca. 5 Mrd. Euro gehört der Etat des Bundesinnenministers nicht gerade zu den Schwergewichten des Bundeshaushaltes – wie etwa das Arbeitsministerium, dafür finden sich aber hier u.a. die Ausgaben für den Sicherheitsbereich des Bundeskriminalamtes, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz mit insgesamt von ca. 3,2 Mrd. Euro.
Da die Gesamtverschuldung des Staates derzeit über 1500 Milliarden Euro beträgt, gilt es auch im Bereich des Bundesinnenministeriums zu sparen, Mittel sinnvoll zu verteilen und Bürokratie abzubauen. In den Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2008 hat die FDP-Fraktion daher ein liberales Sparbuch vorgelegt. Im Bereich des Bundesministeriums des Innern haben wir Kürzungsanträge in Höhe von insgesamt 85 Millionen Euro eingebracht. Denn wer sich unter anderem drei Polizeiorchester leistet, der hat noch genügend Einsparpotential im Haushalt.
Mit einem Anteil von ca. 52 % spielen die Personalausgaben im Haushalt des Bundesinnenministers weiterhin eine sehr große Rolle. Zwar hat das BMI gegenüber 2007 bereits eine Reduzierung der Personalausgaben erreicht. Allerdings gibt es in machen Bereichen auch einen Stellenzuwachs. So werden bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit 142 neu geschaffenen Stellen diverse Externe beschäftigt, obwohl dem Parlament erklärt wurde, dass diese Aufgaben von der Bundesanstalt übernommen werden. Und der Stellenzuwachs setzt sich beim Zensus2011 fort. Hier sollen 32 Dauerstellen geschaffen werden, obwohl der registergestützte Zensus im Jahr 2011 durchgeführt wird und damit einen Abschluss findet. Die Einrichtung dieser Dauerstellen ist nicht notwendig. Der von der Bundesregierung angestrebte Bürokratieabbau wird dadurch nicht erreicht.

